🇩🇪 Deutschland: Infos zum Nullsteuersatz
🇦🇹 Österreich: Infos zum Nullsteuersatz
Hinweis: Steuern werden im Checkout auf Basis Ihrer Angaben berechnet und nach Bestelleingang nochmals manuell überprüft.
Wenn Sie im Checkout-Prozess den Anspruch auf den Nullsteuersatz bestätigen, erklären Sie gemäß Punkt 14 unserer AGB rechtsverbindlich, dass alle Voraussetzungen für die Anwendung des Nullsteuersatzes gemäß § 28 Abs. 62 ff. UStG vorliegen und bitten um dessen Anwendung.
Sollten Sie im Rahmen des Bestellprozesses vergessen haben, Ihr Anrecht auf den Nullsteuersatz zu bestätigen, bitten wir Sie, das folgende Formular auszufüllen und uns zu übermitteln:
Wir informieren Sie über die aktuelle Regelung bezüglich der Umsatzsteuer für den Kauf von Solarmodulen in Österreich. Gemäß dem Beschluss der österreichischen Regierung entfällt die Umsatzsteuer auf Solarmodule, Balkonkraftwerke und Komplettanlagen, sofern diese ein Solarmodul beinhalten. Diese Regelung gilt vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025.
Beispiel: Ein Betreiber erwirbt am 1. Februar 2024 Photovoltaikmodule mit einer Leistung von 1 kW und einen Speicher mit einer Kapazität von 20 kW. Die Lieferung des Speichers unterliegt nicht dem Nullsteuersatz.
In unserem Shop können Sie ohne individuelles Angebot sofort mit 0 % Umsatzsteuer einkaufen:
Für den Kauf anderer Solarprodukte (z. B. Speicher, Montagematerial, Wechselrichter etc.), die oben nicht genannt wurden, fügen Sie diese bitte zu Ihrem Warenkorb hinzu, und beim Zahlungsvorgang wird die Umsatzsteuer hinzugefügt.
Tätigen Sie einen Einkauf von Solarprodukten, die ein Solarmodul beinhalten? Schreiben Sie uns eine E-Mail an shop@solarvie.at, und wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot mit 0 % Umsatzsteuer, mit einer Best-Preis Garantie.
Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Solarvie GmbH ☀️
Disclaimer: Diese Informationen dienen der allgemeinen Verständlichkeit und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für weitere Informationen, um eine für Sie passende 0% steuerliche Lösung zu schaffen, kontaktieren Sie uns bitte direkt.
Ab dem 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 entfällt die Umsatzsteuer (sogenannter "Nullsteuersatz") auf Lieferungen, Installationen und Einfuhren von Photovoltaikmodulen, wenn die Engpassleistung der Anlage unter 35 kW (peak) liegt und die Anlage auf oder in der Nähe bestimmter Gebäude betrieben wird.
Ja, die Regelung gilt vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025.
Nein, der Nullsteuersatz gilt nur für Photovoltaikmodule, die ab dem 1. Januar 2024 geliefert, erworben, eingeführt oder installiert werden. ABER auch für Modul-Erweiterungen und alle in der Lieferung enthaltenen Komponenten gilt die 0% Steuer.
Nein, der Nullsteuersatz gilt für alle Nutzungstypen von Photovoltaikanlagen auf bestimmten Gebäuden.
Der Kauf von Photovoltaikmodulen im In- und Ausland, sowie Installationen sind begünstigt.
Ja, Nebenleistungen wie Zubehör und spezifische Komponenten sind begünstigt, wenn sie im Zusammenhang mit der Lieferung von Modulen stehen stehen. Das bedeutet, wenn Sie einen Wechselrichter Steuerfrei kaufen möchten müssen Sie in der Bestellung mindestens ein PV-Modul enthalten haben.
Die Installation umfasst spezifische Arbeiten, die notwendig sind, um eine sichere Nutzung der Photovoltaikanlage zu gewährleisten. Diese Leistungen sind steuerfrei.
Ja auch Balkonkraftwerke sind steuerfrei. Wichtig hierbei ist, alle Komponenten von einem Lieferanten / Shop zu beziehen, da Komponenten, welche nicht gemeinsam mit mindestens einem Modul von demselben Unternehmen geliefert werden, nicht steuerfrei erworben werden können.
Gemäß den Bestimmungen des Nullsteuersatzes für Photovoltaikanlagen gilt dieser auch für Batteriespeicher, sofern sie gemeinsam mit Photovoltaikmodulen erworben und installiert werden.
BEISPIEL Betreiber B, der eine Photovoltaikanlage ohne Speicher betreibt, erwirbt am 1. Februar 2024 einen Speicher mit einer Kapazität von 20 kW. Da der Speicher separat und nicht gemeinsam mit den Photovoltaikmodulen erworben wurde, unterliegt die Lieferung des Speichers nicht dem Nullsteuersatz.
Zubehör wie Wechselrichter und andere Komponenten sind dann steuerbefreit, wenn sie gemeinsam mit den Photovoltaikmodulen beim selben Händler erworben werden. Die Steuerbefreiung gilt jedoch nicht, wenn diese Zubehörteile separat erworben werden, auch wenn sie später zusammen mit den Photovoltaikmodulen installiert werden.
Ja, der Nullsteuersatz gilt auch für die Nachrüstung von Batteriespeichern, vorausgesetzt, sie werden gemeinsam mit Photovoltaikmodulen erworben.
INFO BEI NACHRÜSTUNG VON SPEICHER: Der Speicher, welcher neu erworben wird, muss im Verhältnis 1 zu 2 zu den ergänzend installierten Photovoltaikmodulen stehen.
BEISPIEL NACHRÜSTUNG: Um einen 10 Kw Speicher Steuerfrei zu erwerben, müssen Sie mindestens 5 kw an Modulleistung ergänzen und neu montieren.
Die Lieferung von zusätzlichen Batteriespeichermodulen zur Erweiterung eines bestehenden Speichers ist begünstigt, wenn die Gesamtkapazität des erweiterten Speichers die Leistung der nachträglich erworbenen Module nicht unverhältnismäßig übersteigt.
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