Letzte Chance für 0% Mehrwertsteuer

Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie hierzu unsere AGB, insbesondere Punkt 14. (https://www.solarvie.at/policies/terms-of-service)

Mehrwertsteuerbefreiung auf Photovoltaikanlagen und Zubehör: Die Befreiung von der Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen sowie für Wechselrichter und Batteriespeicher endet am 1. April 2025. Um von diesem Vorteil zu profitieren, ist es entscheidend, dass Ihre Bestellung bis spätestens 6. März 2025 bei uns eingeht. In diesem Fall ist eine Lieferung Ihrer Bestellung bis Ende 2025 möglich. Bestellungen ab dem 7.März 2025 müssen bis spätestens 31. März 2025 geliefert werden, um die Mehrwertsteuerbefreiung zu gewährleisten. Bitte beachten Sie, dass aufgrund aktueller Lieferengpässe in ganz Europa, die Lieferzeiten variieren können.

Haftungsausschluss bei Lieferverzögerungen

Versandgarantie: Wir können den Versand Ihrer Bestellung bis zum 31. März 2025 nicht garantieren. Sollte Ihre Lieferung nicht fristgerecht erfolgen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Bestellung kostenfrei zu stornieren. Wir übernehmen keine Haftung für die Nichtanwendung des Nullsteuersatzes bei Lieferungen nach dem 31. März 2025.

Individuelle Angebote und Expresszuschlag

Angebotsgestaltung: Aufgrund der aktuellen Situation bieten wir individuelle Angebote mit sofort verfügbaren Komponenten an. Gegen einen kleinen Expresszuschlag garantieren wir die Lieferung Ihrer Bestellung. Bitte kontaktieren Sie uns, um mehr über diese Option zu erfahren.

Jetzt handeln

Bestellung aufgeben: Bestellen Sie Ihre Photovoltaikanlage noch heute, um voraussichtlich noch von der 0% Mehrwertsteuer zu profitieren und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Besuchen Sie unsere Website oder kontaktieren Sie unseren Kundenservice für weitere Informationen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Was passiert, wenn meine Bestellung nach dem 6. März eingeht?
Bestellungen, die nach dem 6. März 2025 eingehen, müssen bis spätestens 31. März 2025 geliefert werden, um von der Mehrwertsteuerbefreiung zu profitieren. Bei Lieferungen nach diesem Datum fällt der reguläre Mehrwertsteuersatz von 20% an.

2. Was kann ich tun, wenn es zu Lieferverzögerungen kommt?
Sollte Ihre Bestellung nicht rechtzeitig geliefert werden, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Bestellung kostenfrei zu stornieren.

3. Gibt es eine Möglichkeit, die Lieferung zu garantieren?
Ja, wir bieten individuelle Angebote mit sofort verfügbaren Komponenten an. Gegen einen kleinen Expresszuschlag können wir die Lieferung Ihrer Bestellung garantieren. Kontaktieren Sie uns für weitere Details.

4. Kann ich meine Bestellung nachträglich ändern oder stornieren?
Ja, Änderungen oder Stornierungen Ihrer Bestellung sind möglich. Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice, um Ihre Optionen zu besprechen.

5. Gilt die Mehrwertsteuerbefreiung auch für Zubehörteile wie Wechselrichter und Batteriespeicher?
Ja, die Mehrwertsteuerbefreiung gilt für das gesamte PV-System, einschließlich Wechselrichter und Batteriespeicher, solange diese zusammen mit der Photovoltaikanlage bestellt werden.

Welche Photovoltaik Produkte sind in Österreich steuerfrei?

Häufig gestellte Fragen zum 0%-Steuer-Gesetz für Photovoltaik in Österreich:
0% Umsatzsteuer beim Kauf von Solarmodulen – Ihre Möglichkeiten

Wir informieren Sie über die aktuelle Regelung bezüglich der Umsatzsteuer für den Kauf von Solarmodulen in Österreich. Gemäß dem Beschluss der österreichischen Regierung entfällt die Umsatzsteuer auf Solarmodule, Balkonkraftwerke und Komplettanlagen, sofern diese ein Solarmodul beinhalten. Diese Regelung gilt vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025.

Welche Artikel sind von der Umsatzsteuer befreit?
  1. Solarmodule
  2. Balkonkraftwerke, wenn diese ein Solarmodul beinhalten
  3. Komplettanlagen, wenn diese ein Solarmodul beinhalten
  4. Speicher, wenn beim nachträglichen Erwerb von Photovoltaikmodulen samt Speicher die Gesamtkapazität des nachgerüsteten Speichers die Leistung der nachträglich erworbenen Photovoltaikmodule nicht unverhältnismäßig übersteigt.
  5. Alle PV-Produkte und Zubehör WENN Solarmodule in der Bestellung enthalten sind. Ausgenommen E-Ladestationen und dessen Zubehör

Beispiel: Ein Betreiber erwirbt am 1. Februar 2024 Photovoltaikmodule mit einer Leistung von 1 kW und einen Speicher mit einer Kapazität von 20 kW. Die Lieferung des Speichers unterliegt nicht dem Nullsteuersatz.

Welche Artikel sind von der Umsatzsteuer nicht befreit?
  1. Der alleinige Kauf von Solarprodukten (z. B. Speicher, Montagematerial, Wechselrichter etc.), die oben nicht aufgeführt sind.
  2. Alle Einkäufe von Solarprodukten (z. B. Speicher, Montagematerial, Wechselrichter etc.), wenn diese kein Solarmodul beinhalten.
  3. E-Ladestationen und dessen Zubehör
Unsere Lösung für den Einkauf von 0 % Umsatzsteuer

In unserem Shop können Sie ohne individuelles Angebot sofort mit 0 % Umsatzsteuer einkaufen:

  • Solarmodule
  • Balkonkraftwerke
  • Komplettanlagen

Für den Kauf anderer Solarprodukte (z. B. Speicher, Montagematerial, Wechselrichter etc.), die oben nicht genannt wurden, fügen Sie diese bitte zu Ihrem Warenkorb hinzu, und beim Zahlungsvorgang wird die Umsatzsteuer hinzugefügt.

Tätigen Sie einen Einkauf von Solarprodukten, die ein Solarmodul beinhalten? Schreiben Sie uns eine E-Mail an shop@solarvie.at, und wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot mit 0 % Umsatzsteuer, mit einer Best-Preis Garantie.

Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,

Solarvie GmbH ☀️

Disclaimer: Diese Informationen dienen der allgemeinen Verständlichkeit und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für weitere Informationen, um eine für Sie passende 0% steuerliche Lösung zu schaffen, kontaktieren Sie uns bitte direkt.

Hinweis: 

Wenn Sie im Checkout-Prozess den Anspruch auf den Nullsteuersatz bestätigen, erklären Sie gemäß Punkt 14 unserer AGB rechtsverbindlich, dass alle Voraussetzungen für die Anwendung des Nullsteuersatzes gemäß § 28 Abs. 62 ff. UStG vorliegen und bitten um dessen Anwendung.

Sollten Sie im Rahmen des Bestellprozesses vergessen haben, Ihr Anrecht auf den Nullsteuersatz zu bestätigen, bitten wir Sie, das folgende Formular auszufüllen und uns zu übermitteln:

ALLGEMEINES

1. WAS BRINGT DAS 0% STEUERGESETZ 2024 FÜR PV-ANLAGEN?

Ab dem 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 entfällt die Umsatzsteuer (sogenannter "Nullsteuersatz") auf Lieferungen, Installationen und Einfuhren von Photovoltaikmodulen, wenn die Engpassleistung der Anlage unter 35 kW (peak) liegt und die Anlage auf oder in der Nähe bestimmter Gebäude betrieben wird.

2. IST DER NULLSTEUERSATZ ZEITLICH BEGRENZT?

Ja, die Regelung gilt vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025.

3. GILT DIE REGELUNG AUCH FÜR BESTEHENDE ANLAGEN?

Nein, der Nullsteuersatz gilt nur für Photovoltaikmodule, die ab dem 1. Januar 2024 geliefert, erworben, eingeführt oder installiert werden. ABER auch für Modul-Erweiterungen und alle in der Lieferung enthaltenen Komponenten gilt die 0% Steuer.

4. GILT DIE REGELUNG NUR FÜR BESTIMMTE ANLAGENTYPEN?

Nein, der Nullsteuersatz gilt für alle Nutzungstypen von Photovoltaikanlagen auf bestimmten Gebäuden.

DIESE UMSÄTZE SIND STEUERFREI

5. WELCHE UMSÄTZE SIND BEGÜNSTIGT?

Der Kauf von Photovoltaikmodulen im In- und Ausland, sowie Installationen sind begünstigt.

6. SIND AUCH NEBENLEISTUNGEN BZW. ZUBEHÖR BEGÜNSTIGT?

Ja, Nebenleistungen wie Zubehör und spezifische Komponenten sind begünstigt, wenn sie im Zusammenhang mit der Lieferung von Modulen stehen stehen. Das bedeutet, wenn Sie einen Wechselrichter Steuerfrei kaufen möchten müssen Sie in der Bestellung mindestens ein PV-Modul enthalten haben.

7. WAS VERSTEHT MAN UNTER "INSTALLATION VON PHOTOVOLTAIKMODULEN"?

Die Installation umfasst spezifische Arbeiten, die notwendig sind, um eine sichere Nutzung der Photovoltaikanlage zu gewährleisten. Diese Leistungen sind steuerfrei.

8. SIND BALKONKRAFTWERKE STEUERFREI?

Ja auch Balkonkraftwerke sind steuerfrei. Wichtig hierbei ist, alle Komponenten von einem Lieferanten / Shop zu beziehen, da Komponenten, welche nicht gemeinsam mit mindestens einem Modul von demselben Unternehmen geliefert werden, nicht steuerfrei erworben werden können.

BATTERIESPEICHER UND ZUBEHÖR

9. WELCHE REGELUNGEN GELTEN FÜR DEN KAUF VON BATTERIESPEICHERN?

Gemäß den Bestimmungen des Nullsteuersatzes für Photovoltaikanlagen gilt dieser auch für Batteriespeicher, sofern sie gemeinsam mit Photovoltaikmodulen erworben und installiert werden.

BEISPIEL Betreiber B, der eine Photovoltaikanlage ohne Speicher betreibt, erwirbt am 1. Februar 2024 einen Speicher mit einer Kapazität von 20 kW. Da der Speicher separat und nicht gemeinsam mit den Photovoltaikmodulen erworben wurde, unterliegt die Lieferung des Speichers nicht dem Nullsteuersatz.

10. SIND WECHSELRICHTER, SOLARKABEL ETC. STEUERFREI?

Zubehör wie Wechselrichter und andere Komponenten sind dann steuerbefreit, wenn sie gemeinsam mit den Photovoltaikmodulen beim selben Händler erworben werden. Die Steuerbefreiung gilt jedoch nicht, wenn diese Zubehörteile separat erworben werden, auch wenn sie später zusammen mit den Photovoltaikmodulen installiert werden.

11. SPEICHER NACHRÜSTUNG: GILT DER NULLSTEUERSTAZ?

Ja, der Nullsteuersatz gilt auch für die Nachrüstung von Batteriespeichern, vorausgesetzt, sie werden gemeinsam mit Photovoltaikmodulen erworben. 

INFO BEI NACHRÜSTUNG VON SPEICHER: Der Speicher, welcher neu erworben wird, muss im Verhältnis 1 zu 2  zu den ergänzend installierten Photovoltaikmodulen stehen.

BEISPIEL NACHRÜSTUNG: Um einen 10 Kw Speicher Steuerfrei zu erwerben, müssen Sie mindestens 5 kw an Modulleistung ergänzen und neu montieren.

12. IST DIE ERWEITERUNG EINES BESTEHENDEN BATTERIESPEICHERS STEUERLICH BEGÜNSTIGT?

Die Lieferung von zusätzlichen Batteriespeichermodulen zur Erweiterung eines bestehenden Speichers ist begünstigt, wenn die Gesamtkapazität des erweiterten Speichers die Leistung der nachträglich erworbenen Module nicht unverhältnismäßig übersteigt.