Speicherförderung Österreich

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Zur Speicherförderung

Entdecken Sie jetzt die Vorteile der Photovoltaik-Batteriespeicher-Förderung! Diese Förderung steht nicht nur Privathaushalten, sondern auch Landwirten, Unternehmen und allen Institutionen offen. Sie erhalten einen einmaligen Investitionskostenzuschuss für Ihren Batteriespeicher, wobei bis zu 50 kWh nutzbare Speicherkapazität pro Antrag gefördert werden können. Profitieren Sie von einer Förderung in Höhe von 200 Euro pro kWh nutzbare Speicherkapazität oder 35% der anerkennbaren Investitionskosten. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr zu erfahren und Ihren Antrag zu stellen!

Die Photoholtaik Batterie Speicher Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt, wobei maximal 50 kWh nutzbare Speicherkapazität pro Antrag gefördert werden. Die Höhe der Förderung beträgt 200 Euro pro kWh nutzbare Speicherkapazität oder 35% der anerkennbaren Investitionskosten.

Interessierte können sich online registrieren und Anträge stellen, wobei bestimmte Unterlagen erforderlich sind. Nach positiver Prüfung und Genehmigung durch den Klima- und Energiefonds werden die Fördermittel überwiesen.

Die Förderungsaktion für Stromspeicher-Anlagen in Österreich bietet natürlichen und juristischen Personen die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Diese Förderung richtet sich nicht nur an Privatpersonen, sondern auch an Unternehmen, Vereine, Schulen und andere Institutionen. Land- und Forstwirte müssen bei der Antragstellung ihre Branche angeben, wobei verschiedene Optionen zur Auswahl stehen, darunter Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei oder die Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln.

Die geförderten Anlagen müssen neu errichtet und von Fachfirmen vollständig montiert und installiert werden. Die Erweiterung bestehender Stromspeicheranlagen mit einer nutzbaren Speicherkapazität von bis zu 50 kWh ist ebenfalls förderfähig, vorausgesetzt, dass die Anlagen zur Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen dienen.

Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Größe der Stromspeicher-Anlage, jedoch wird seitens des Klima- und Energiefonds maximal eine Speicherkapazität von 50 kWh gefördert. Pro Standort kann nur ein Antrag für eine Stromspeicher-Anlage gestellt werden, aber in Gebäuden mit mehreren Einheiten sind mehrere Anträge möglich, jedoch nur ein Antrag pro Einheit.

Unternehmen können für mehrere Stromspeicher-Anlagen an verschiedenen Standorten Förderanträge stellen, solange diese sich an unterschiedlichen Orten befinden. Anlagen, die vor dem 1. Januar 2024 geliefert wurden, sind nicht förderfähig.

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